Herzogtum Mecklenburg[-Schwerin]

Online-Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen

Adolf Friedrich I.

Gesamtansicht Kommentar Wissenswertes Katalogisierung
 

 

Adolf Friedrich I., Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin] (* 15. Dezember 1588 in Schwerin; † 27. Februar 1658 ebenda) war von 1592 bis 1610 (bis 1608 unter Vormundschaft) und ab 1621 alleinregierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Schwerin, sowie zusammen mit seinem Bruder Johann Albrecht II. von 1610 bis 1621 Regent im gesamten Herzogtum.

Adolf Friedrich war der Sohn des Herzogs Johann VII. und der Sophia von Schleswig-Holstein-Gottorf.

Mit dem Tod des Vaters am 22. März 1592 übernahm er, unter Vormundschaft von Herzog Ulrich zu Mecklenburg [-Güstrow] und Herzog Karl I. zu Mecklenburg, die Regierung im Landesteil Schwerin. Adolf Friedrich wurde am 16. April 1608 vom Kaiser für volljährig erklärt und regierte gemeinschaftlich mit seinem Bruder Johann Albrecht II. im Landesteil Schwerin, seit dem Tod Karls am 22. Juli 1610 auch im Landesteil Güstrow. Bei der Landesteilung 1621 wurde ihm der Schweriner Landesteil zugesprochen.

Adolf Friedrich I.

Daniel Block " Wallenstein - Die blut'ge Affair' bei Lützen - Wallensteins Wende"

Beide traten 1623 dem Defensivbündnis der niedersächsischen Kreisstände bei, versuchten sich im Krieg neutral zu verhalten, unterstützten aber heimlich die dänischen Truppen des Königs Christian IV., wurden deshalb von den Kaiserlichen unter Tilly nach dem Siege bei Lutter als Feinde behandelt.
 

Am 19. Januar 1628 stellte Kaiser Ferdinand II. auf dem Schloss Brandeis in Böhmen eine Urkunde aus, durch welche er die Herzöge ihres Landes entsetzte und Wallenstein zunächst unterpfändlich, am 16. Juni 1629 erblich mit demselben belehnte. Im Mai 1628 verließen sie, von jenem gedrängt, das Land, in welches sie nach seinem Sturz im Mai 1631 mit Hilfe der schwedischen Truppen zurückkehrten. Sie mussten den Schweden hierfür vorläufig Wismar mit der Insel Poel und dem Amt Neukloster und Warnemünde abtreten, welche Landesteile, außer Warnemünde, dieselben definitiv durch den Westfälischen Frieden 1648 erhielten, wogegen Herzog Adolf Friedrich in den Besitz der Bistümer Schwerin und Ratzeburg, als nun weltliche Fürstentümer, und der Johanniterkomturei Mirow gelangte.

 

 (https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Friedrich_I._(Mecklenburg)