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H e r z o g t u m M e c k l e n b u r g [- S c h w e r i n] | ||||||
Online-Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen | ||||||
Kommentar | ||||||
Christian Ludwig II. | ||||||
Christian Ludwig II., Herzog zu Mecklenburg[-Schwerin] von Georg Weissmann 1731 |
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Christian II. Ludwig, Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin] (* 15. November 1683 in Grabow; † 30. Mai 1756 in Schwerin) war (regierender) Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Schwerin. Christian Ludwig wurde als dritter Sohn des Herzogs Friedrich zu Mecklenburg (1638–1688) und der Christine Wilhelmine von Hessen-Homburg (1653–1722) geboren und war ein Neffe des kinderlosen Herzogs Christian Ludwig I. von Mecklenburg-Schwerin (1623–1692). Christian Ludwigs älterer Bruder Friedrich Wilhelm (1675–1713) folgte seinem Onkel am 21. Juni 1692 als Herzog. Dieser starb 1713 und Christian Ludwigs zweiter Bruder Karl Leopold übernahm die Herrschaft. |
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Sein Bruder Karl Leopold, welcher Friedrich Wilhelm folgte, suchte landesherrliche, absolutistische Souveränität mit großer Härte gegen die Ritterschaft sowie gegen das mit ihr verbündete Rostock durchzusetzen. Dadurch entstand ein scharfer Gegensatz zwischen Karl Leopold und den Ständen. Nach Klagen der mecklenburgischen vereinten Landstände vor dem Oberhaupt des Reiches gegen Karl Leopolds Rechtsbrüche und autokratischen Bestrebungen wurde durch Kaiser Karl VI. 1717 die Reichsexekution gegen diesen verhängt. Mit der Wahrnehmung der Reichsexekution wurde der Direktor des niedersächsischen Reichskreises Kurfürst Georg Ludwig von Hannover beauftragt.
Der Vollzug der Reichsexekution erfolgte im Frühjahr 1719. Karl Leopold verließ bald danach das Land. Die Regierung in Mecklenburg-Schwerin übernahmen als Exekutoren der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen. Nach dem Tod Georgs I. (1727) wurde die Reichsexekution aufgehoben. Christian II. Ludwig wurde schließlich 1728 vom Reichshofrat in Wien als regierender Herzog eingesetzt. Christian II. Ludwig schloss dann 1755 mit den Ständen den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich ab. Dieser Erbvergleich führte zur Festigung der Macht der mecklenburgischen Ritterschaft und konservierte die Rückständigkeit des Landes bis zum Ende der Monarchie in Mecklenburg-Schwerin (1918). |
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Am 13. November 1714 heiratete Herzog Christian Ludwig in Schwerin die Prinzessin Gustave Karoline (1694–1748), eine Tochter des Herzogs Adolf Friedrich II. von Mecklenburg-Strelitz. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Christian Ludwig II. ließ durch Johann Friedrich Künnecke ein Jagdschloss in Klenow errichten, den Vorgängerbau des späteren Schlosses Ludwigslust. Er wurde mit seiner Frau in der Schweriner Nikolaikirche beerdigt. |
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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Ludwig_II._(Mecklenburg) | ||||||
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