Herzogtum Mecklenburg[-Schwerin]

Online-Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen

 

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Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts hatten sich verschiedene Reichsstände angewöhnt, den Wert des Talers bzw. des Reichstalers in Kleinmünzen im abgebildeten Reichsapfel anzugeben. Seit 1559 (2. Augsburger Reichsmünzordnung) war es sogar vorgeschrieben. In Süddeutschland erfolgte die Angabe in Kreuzern, in Mitteldeutschland in Groschen, in Teilen Norddeutschlands in Schillingen, so auch in Mecklenburg. Auf dem vorliegenden Taler findet man im Reichsapfel den Wert 27/6, d. h. 27 Schilling lübisch 6 Pfennige. Dies ist die alte Bewertung des Talers (seit 1566 Reichstaler). Diese Relation war aber 1569 bereits überholt, wie aus einem Bericht Herzog Ulrichs an den Probationstag hervorgeht. Daher wurde 1572 der Reichstaler auf 32 Schilling (2 Mark lübisch) festgesetzt. Daraus läßt sich schließen, daß alle Taler mit dieser Wertzahl im Reichsapfel 1572 oder später geprägt worden sind.