Herzogtum Mecklenburg[-Schwerin] |
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Online-Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen | |||
Herzog Ulrich III. |
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Ulrich III. Gemälde aus der Ahnengalerie des Schweriner Schlosses von Theodor Fischer (Mitte des 19. Jh.) |
Ulrich, Herzog zu Mecklenburg [-Güstrow] (* 5. März 1527 in Schwerin; † 14. März 1603 in Güstrow) war Herzog zu Mecklenburg von 1555/56 bis 1603 und zuletzt Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er wird einerseits (als Administrator des Bistums Schwerin) als Ulrich I., andererseits (als Herzog zu Mecklenburg) auch als Ulrich III. gezählt Ulrich kam 12-jährig zur Erziehung an den bayerischen Hof. 1539 studierte er zusammen mit Philippus Rudolf zu Herben-Schlüben Theologie und Rechtswissenschaft an der Universität Ingolstadt. Sein Mitstudent war dort auch sein Altersgenosse, Herzog Albert von Bayern. Nach dem Tod des Vaters verzichtete er zunächst auf eine Regierungsbeteiligung. Er nahm seinen Wohnsitz in Bützow und folgte 1550 seinem Vetter Herzog Magnus III. von Mecklenburg (1509–1550) als Administrator des Bistums Schwerin; am 15. Februar 1556 heiratete er auch dessen Witwe Elisabeth, eine Tochter König Friedrichs I. von Dänemark. Die Wahlhandlung durch das Domkapitel fand am 26. März 1550 im Dominikanerkloster zu Wismar statt; die Postulation erfolgte einstimmig trotz Bedrohung des Wahlgremiums durch einen anderen Kandidaten, den Herzog Heinrich Georg; am folgenden Tag erhielt er die Niederen Weihen durch den Schweriner Weihbischof Magnus Haraldsson. Nach dem Tod seines Onkels Herzog Heinrich V. zu Mecklenburg (1503–1552) drang Ulrich vertragsgemäß auf eine Beteiligung an der Landesherrschaft, zumal sein Bruder Johann Albrecht I. auch wenig zur Tilgung der Schulden beitrug, sondern diese eher noch vermehrte durch seine Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg gegen den Kaiser 1552 und durch großzügiges Mäzenatentum von Kunst und Wissenschaft. Es entbrannte ein heftiger Erbschaftsstreit, der 1556 mit dem Ruppiner Machtspruch des brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. beigelegt wurde. Am 17. Februar 1555 wurde Ulrich Mitregent seines Bruders in Güstrow. 1556 erhielt er unter Beibehaltung der gemeinsamen Landesregierung mit seinem Bruder „Amt und Hauß“ Güstrow überwiesen als Regent des östlichen Landesteils, während Johann Albrecht I. den westlichen Landesteil mit der Residenz Schwerin wählte. Nach dem Tod des Bruders (1576) übernahm Ulrich mehrfach die vormundschaftliche Regierung für dessen Nachkommen. So für dessen Sohn Johann VII. von 1576–1585 und dessen Enkel Adolf Friedrich I. bis 1603. Ulrich errichtete das Güstrower Schloss als seine Hauptresidenz. Seine Nebenresidenzen waren die Burg Stargard, der Fürstenhof Neubrandenburg sowie die Schlösser Dargun, Doberan und Bützow. |
Ulrich verkörperte der Typus des universal gebildeten, neuzeitlichen Fürsten. Er entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Fürsten der mecklenburgischen Dynastie. Ihm kam dabei seine ruhige und bedachte Art, mitunter auch das Glück des Tüchtigen zugute. Ihm gelang es, seine Landeshälfte weitgehend schuldenfrei zu halten, er hinterließ bei seinem Tod sogar ein Vermögen von ungefähr 200.000 Gulden. Ulrich beteiligte sich im Austausch mit Tycho Brahe und David Chytraeus an den wissenschaftlichen Diskursen seiner Zeit und korrespondierte mit Humanisten wie Heinrich Rantzau und Johannes Caselius. Er organisierte 1594 als Oberster des Niedersächsischen Reichskreises die Militär- und Finanzhilfe gegen den drohenden Türkeneinfall und war lange Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er wurde einen Monat nach seinem Tod mit den prunkvollsten Begräbnisfeierlichkeiten, die Güstrow jemals erlebt hat, im dortigen Dom bestattet, wo Philipp Brandin ein monumentales Wandgrab für ihn und seine Gemahlinnen schuf, welches von dessen Nachfolger Claus Midow vollendet wurde. | |
Sein einziges Kind aus der Ehe mit Elisabeth von Dänemark, Sophie, wurde mit König Friedrich II. von Dänemark verheiratet. Neben König Christian IV. ging aus dieser Ehe auch Prinz Ulrich von Dänemark hervor, seinem Großvater zu Ehren benannt. Dieser Ulrich folgte seinem Großvater auch als Administrator des Stifts Schwerin. Auch ein Sohn Christians IV. wurde zum Gedächtnis an den bedeutenden mecklenburgischen Herzog gleichfalls Ulrich genannt, dieser folgte als Ulrich III. im Stift Schwerin. Ulrichs zweite Ehe mit Anna von Pommern (* 1554; † 1626), Tochter des Herzogs Philipp I. von Pommern und der Maria von Sachsen, blieb kinderlos. | |
(https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_(Mecklenburg)) |
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