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Kommentar

Gustav Adolph, Herzog zu Mecklenburg

Unbekannter Maler

Gustav Adolph

Gustav Adolph, Herzog zu Mecklenburg [-Güstrow] (* 26. Februar 1633 in Güstrow; † 6. Oktober 1695 ebenda), war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Güstrow und Sohn von Johann Albrecht II. und seiner dritten Gemahlin Eleonore Marie von Anhalt-Bernburg.

 

Als sein Vater 1636 starb, beanspruchte sein Onkel Adolf Friedrich I. die Vormundschaft und das Herzogtum. Daraufhin brach zwischen seiner Mutter und ihrem Schwager eine erbitterte Auseinandersetzung über die vormundschaftliche Regentschaft aus.

Gustav Adolph war auch von 1636 bis 1648 Administrator des Bistums Ratzeburg.

Am 2. Mai 1654 wurde Gustav Adolph vom Kaiser für mündig erklärt und übernahm bis zu seinem Tode 1695 die Regentschaft im (Teil-) Herzogtum Güstrow. Mit ihm erlosch die Linie Güstrow der mecklenburgischen Dynastie.

 

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges führte Gustav Adolph 1661 eine Volkszählung durch. 1662 erlässt er eine Verordnung zur Ausrottung der Wölfe zur Reduktion der im Dreißigjährigen Krieg stark gestiegenen Bestände. 1671 erlässt er eine Verordnung zu einer umfassenden Schulreform.

1676 erließ Gustav Adolph eine Feuerordnung. Jeder Einwohner wird angewiesen, vorsichtig mit Licht und offenem Feuer umzugehen. Das Brauen in den Häusern wird verboten.

1682 ordnete Gustav Adolph an, alle Zauberbücher abzuliefern, um sie verbrennen zu lassen. Durch die Einrichtung eines Hexen-Sondergerichts sollen Hexenprozesse in geordnete Bahnen gelenkt werden, um die bei den lokalen Gerichten unter Folter erpreßten Geständnisse und Denunziationen auszuschließen.

  Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Adolf_(Mecklenburg)