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Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin | ||||||||
Online-Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen | ||||||||
Wissenswertes | ||||||||
Mark-System ab 1871 | Als 1871 das deutsche Reich nach einer einheitlichen Währung suchte, einigte man sich auf die Mark = 1/3 Taler. | |||||||
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Als einzige deutsche Länder brachten die beiden mecklenburgischen Großherzogtümer 1872 geprägte Kupfermünzen im neuen Mark-System heraus. Die technischen Daten (Legierung, Gewicht, Durchmesser) deckten sich für beide Länder. Auch die Wertseiten stimmten überein. Die Rückseiten trugen den Landesnamen und das Monogramm des jeweiligen Großherzogs. |
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Das Münzgesetz vom 09.07.1873 legte in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 08.07.1873 sowohl die technischen Daten als auch die Gestaltung der Münzen fest. Die Mecklenburger 1-, 2- und 5-Pfennig-Stücke entsprachen diesen Vorschriften nicht und konnten somit auch nicht als Reichsmünzen anerkannt werden. Nach Artikel 15 des Münzgesetzes durften sie jedoch in Mecklenburg an die Stelle von Reichsmünzen treten. |
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Zum 01.03.1878 verloren sie schließlich ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel.5 | ||||||||