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H e r z o g t u m M e c k l e n b u r g[-S c h w e r i n] |
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Online-Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen | ||||
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Er erhielt in seinen ersten Lebensjahren eine standesgemäße häusliche Betreuung und Ausbildung. Seine weitere Ausbildung führte ihn in die Schweiz, wo er ab 1766 in Begleitung seines Hofmeisters Carl Christian von Usedom in Lausanne und Genf studierte. 1774 begab sich Friedrich Franz auf die Suche nach einer standesgemäßen Heiratskandidatin. Er lernte Prinzessin Louise von Sachsen-Gotha-Altenburg kennen. Beide vermählten sich am 1. Juni 1775 in Gotha auf Schloss Friedenstein. Als sein Onkel Herzog Friedrich am 24. April 1785 nach kinderloser Ehe verstarb, übernahm er als Herzog Friedrich Franz I. die Regierung. Friedrich Franz I. beseitigte erneute Unstimmigkeiten mit Rostock durch den Zweiten Rostocker Erbvertrag von 1788. Er schrieb Sonderrechte der Stadt bis 1918 fest und vereinigte 1789 die Herzogliche Friedrichs-Universität, die seit 1760 als Abspaltung der Universität Rostock in Bützow bestand, wieder mit dieser. In den napoleonischen Kriegen hielt er sein Land zuerst neutral, als aber nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806 Truppen der vierten Koalition toleriert wurden, besetzten französische Truppen das Land im Dezember 1806. Friedrich Franz begab sich darauf mit seiner Familie unter dänischen Schutz nach Altona. Im Juli 1807 konnte der russische Zar Alexander I. anlässlich eines diplomatischen Zusammentreffens mit Napoleon die Wiedereinsetzung des Herzogs – unter der Bedingung dessen Beitritts zum Rheinbund – erreichen. Daraufhin trat er am 22. März 1808 als vorletzter deutscher Fürstdie Fürst dem Rheinbund bei. Friedrich Franz I. war der erste deutsche Fürst, der sich für die Gleichstellung der Juden einsetzte. Nachdem der Herzog von Zar Alexander I. die Aufforderung zum Kampf gegen Napoleon erhalten hatte, sagte er sich als erster deutscher Fürst am 14. März 1813 vom Rheinbund los. Wenige Tage später, am 26. März, rief er die mecklenburgische Bevölkerung zur Beschaffung von Waffen und Ausrüstung auf. Der Wiener Kongress verlieh Friedrich Franz I. am 27. Mai 1815 die Großherzogliche Würde, welche er am 17. Juni annahm. Außerdem führten der Großherzog und der Erbgroßherzog fortan das Prädikat "königliche Hoheit". Nach den Jahren der kriegerischen Auseinandersetzungen wirkte er weiter für sein Land. So ließ er die Rechtspflege umgestalten, das Schulwesen vereinheitlichen und das Kirchenwesen verbessern. 1820 sorgte er für die Aufhebung der Leibeigenschaft, die nach landesherrlicher Sichtweise zu den „gänzlich zu vertilgenden Übeln“ gehörte. Friedrich Franz I. und Prinzessin Luise von Sachsen-Gotha hatten acht Kinder, die zwei ersten Kinder (eine Prinzessin 1776 und ein Prinz 1777) kamen tot zur Welt.
Friedrich Franz I. starb am Morgen des 1. Februar 1837 an Altersschwäche und den Folgen eines Lungenleidens. Die Nachfolge trat sein Enkel Paul Friedrich an. |
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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Franz_I._(Mecklenburg) |
OEK1297-98 Kommentar
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- Kategorie: Verdienstmedaillen