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Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin | ||||||||
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Interaktiver Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen | ||||||||
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Wissenswertes | ||||||||
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Wismars Wiedererwerb 1903 |
Seit dem Nordischen Krieg hatte Wismar für Schweden nur noch untergeordnete Bedeutung, der Verfall der Stadt nahm zu. Anders aber war es für Mecklenburg. Als 1796 der schwedische König Gustav IV. Adolf mutwillig die Verlobung mit Herzogin Luise-Charlotte von Mecklenburg brach, forderte Friedrich Franz I. die Abtretung Wismars als Entschädigung, begnügte sich aber dann mit 100.000 Talern. (10) |
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Nach Verhandlungen mit Schweden kam es 26. Juni 1803 zum Vertrag von Malmö. Schweden überließ nach Zahlung einer Summe von 1.250.000 Talern durch Herzog Friedrich Franz I. diesem ..."Stadt und Herrschaft Wismar nebst den Ämtern Poel und Neukloster zum vollen unbeschränkten genießbräuchlichen Pfandbesitze." zit. nach (11). |
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Weiter hieß es ..." Gegen Rückzahlung der Pfandsumme mit 3 Prozent Zins auf Zins kann Schweden nach Ablauf von 100 Jahren und, wenn es dann nicht dazu kommen sollte, nach aber hundert Jahren das verpfändete Gebiet wieder einlösen" zit. nach (11). |
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Als aber fünfzig Jahre später in Wismar ein Jubelfest veranstaltet wurde, mußte man feststellen, daß der erhoffte Aufschwung nicht erfolgt war. Dieser setzte erst gegen Ende des Jahrhunderts ein, als die Möglichkeit, daß Wismar nicht von Schweden eingelöst würde, größer war. Am 20. Juni 1903 wurden in Stockholm zwischen den Bevollmächtigten des Deutschen Reiches, Mecklenburg-Schwerins und Schwedens Staatsverträge abgeschlossen, denen zufolge Schweden den endgültigen Verzicht auf Wismar erklärte. (10, 11) | ||||||||
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Details
- Kategorie: Großherzog Friedrich Franz IV.