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Online-Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen | ||||||
Kommentar | ||||||
Adam Gottlob von Moltke | ||||||
Adam Gottlob von Moltke Porträt von Carl Gustaf Pilo, |
Adam Gottlob von Moltke |
Adam Gottlob von Moltke (* 10. November 1710 in Walkendorf; † 25. September 1792 auf Bregentved bei Haslev). Adam Gottlob von Moltke kam 1722 aus Mecklenburg nach Kopenhagen, um am Hof von König Friedrich IV. von Dänemark Page des Kronprinzen Christian zu werden. Als dieser 1730 als Christian VI. den Thron bestieg, wurde er Kammerpage des 7-jährigen Kronprinzen Friedrich. Als Friedrich nach dem Tode seines Vaters Christian VI. 1746 als König Friedrich V. den dänischen Thron bestieg, wurde Moltke gleichzeitig von ihm zum Hofmarschall ernannt und mit dem Krongut Bregentved bei Haslev mit über 6000 ha Wald- und Ackerland ausgestattet, das bis heute seinen Nachfahren gehört. 1750 wurde von Moltke in den dänischen Grafenstand erhoben. |
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Adam Gottlob von Moltke erwarb sich während der Regierungszeit von Friedrich V. erhebliches Ansehen. Er war nicht nur Oberhofmarschall, sondern auch Präses der Stockholmer Bank, der Asiatischen Kompanie und der Westindisch-Guinesischen Kompanie in Kopenhagen, des Frederiks Hospital, der Ackerakademie und der Königlichen Akademie der Künste.
Moltke galt als die „graue Eminenz“ im Hintergrund der Regentschaft des alkoholkranken Friedrich V. und unterstützte loyal die Politik des Außenministers Johann Hartwig Ernst von Bernstorff, auch wenn dieser ihn gelegentlich „von oben herab“ behandelte. Nach dem Tode Friedrichs V. entließ ihn der psychisch labile Nachfolger Christian VII. kurz nach seinem Regierungsantritt. Moltke zog sich auf sein Gut Bregentved zurück. |
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Moltke war zweimal verheiratet, mit Christiane Friederike von Brüggemann (1712–1760) und danach mit Sophie Hedwig von Raben (1732–1802), und hatte aus beiden Ehen insgesamt 15 Kinder, darunter Friedrich Ludwig von Moltke und den dänischen Staatsminister Otto Joachim Moltke. | ||||||
https://de.wikipedia.org/wiki/Adam_Gottlob_von_Moltke | ||||||