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Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

Interaktiver Katalog Mecklenburgischer Münzen und Medaillen

Wissenswertes

  Mark-System ab 1871 Als 1871 das deutsche Reich nach einer einheitlichen Währung suchte, einigte man sich auf die Mark = 1/3 Taler.

 


Als einzige deutsche Länder brachten die beiden mecklenburgischen Großherzogtümer 1872 geprägte Kupfermünzen im neuen Mark-System heraus. Die technischen Daten (Legierung, Gewicht, Durchmesser) deckten sich für beide Länder. Auch die Wertseiten stimmten überein. Die Rückseiten trugen den Landesnamen und das Monogramm des jeweiligen Großherzogs.

Das Münzgesetz vom 09.07.1873 legte in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 08.07.1873 sowohl die technischen Daten als auch die Gestaltung der Münzen fest. Die Mecklenburger 1-, 2- und 5-Pfennig-Stücke entsprachen diesen Vorschriften nicht und konnten somit auch nicht als Reichsmünzen anerkannt werden. Nach Artikel 15 des Münzgesetzes durften sie jedoch in Mecklenburg an die Stelle von Reichsmünzen treten.

  Zum 01.03.1878 verloren sie schließlich ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel 5.